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Bescheinigung über die einzelgenehmigung gemäß . §4 abs.5 fzv

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Hallo zusammen :)

Vielleicht eine blöde Frage, aber ich habe absolut keine Ahnung deshalb frage ich hier.

Habe einen 49ccm Roller geschenkt bekommen und dazu folgendes:

Bescheinigung über die Einzelgenehmigung gemäß . §4 abs.5 fzv

Ist das der Fahrzeugschein, den ich der Polizei vorzeigen muss, wenn ich angehalten werde?

Danke im voraus :)


Zum Beitrag | Übersicht Motorroller Forum

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