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Erlangung der Betriebserlabnis

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Guten Tag. Habe eine frage

Mein kollege hat sich ein neuen Roller bei ATU Gekauft,als Mofa version.

Jetzt war ein Schreiben vom TÜV Dabei das dass fahrzeug die umrüstung von 45 auf 25 bestanden hat..

Dann war ein Schreiben dabei(Erlangung der betriebserlaubnis) Das halt die Papiere von 45 auf 25 Kmh umgeschrieben werden müssen..Darf mein kollege bis montag fahren?(Da macht erst das strassenverkehrsamt wieder auf. Er hat ja vom tüv bestätigt bekommen das es jetzt ein Mofa ist und hat das gutachten.

Mit freundlichen grüßen


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