Hallo,
ich habe heute (erstmals überhaupt) einen neuen Roller bekommen, der vom Händler zugelassen wurde. Dabei war neben einer Bedienungsanleitung, dem grünen Kfz-Schein und einem Serviceheft eine"Übereinstimmungsbescheinigung" (siehe Foto) mit technischen Daten der Maschine und dem Stempel der Zulassungsbehörde.
Jetzt habe ich gelesen, dass man die "Betriebserlaubnis" immer mitführen muss.
Frage: ist damit der grüne Kfz-Schein (sieht aus wie beim Auto) oder diese Übereinstimmungsbescheinigung gemeint?
Wer kann mir das genau sagen?
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